Die Aufteilung eines Bildes in zwei sogenannte Halbbilder, die abwechselnd aufgenommen, übertragen und/ oder dargestellt werden.
In der analogen Fernsehtechnik als Zeilensprungverfahren bezeichnet, bei dem im ersten Halbbild die Zeilen mit gerader Nummer und im zweiten Halbbild die Zeilen mit ungerader Nummer dargestellt wurden.